Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 49 Hilfe zur Familienplanung
Stand: 10.06.2019
Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 49 SGB XII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 15.11.2012 – B 8 SO 6/11 RSozialhilfe - Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel - Hilfen zur Gesundheit - entsprechend den Leistungen der GKV - keine Kostenübernahme bei über 20-Jährigen - Eingliederungshilfe - kein behinderungsbedingter Bedarf - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - abweichende Festlegung des RegelsatzesZitiert von 10
- SG Köln, 31.03.2010 – S 21 SO 199/09
- SG Duisburg, 09.09.2008 – S 7 SO 10/07Zitiert von 1
- SG Reutlingen, 22.05.2005 – S 12 AS 1548/05
- BSG, 25.04.2018 – B 8 SO 20/16 RSozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt - tatsächlicher Aufenthalt im Inland - mehr als vierwöchiger Auslandsaufenthalt - Niederlassungserlaubnis - Europäisches FürsorgeabkommenZitiert von 10
- SG Karlsruhe, 09.10.2025 – S 12 AY 2683/25 ER
Zuletzt entschieden
- SG Karlsruhe, 21.07.2025 – S 12 AY 1183/25 ERZitiert von 9
- SG Karlsruhe, 21.07.2025 – S 12 AY 1152/25 ERZitiert von 9
- SG Karlsruhe, 21.07.2025 – S 12 AY 1381/25 ERZitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 49 SGB XII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.04.2019 Ausfertigung
§ 49 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. April 2019 (BGBl. I 530)
BGBl. 2019 I S. 530
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.